Allgemeine Geschäftsbedingungen


Dein Interesse am Angebot von groundhandlix.ch freut mich sehr. Groundhandlix bietet
Gleitschirm_Groundhandlingkurse und betreute Gleitschirmreisen an.
Gleitschirmfliegen gilt als sicherer Sport und zählt daher bei den schweizerischen
Unfallversicherungen nicht als Risikosportart. Umso grösser ist die Eigenverantwortung eines jeden Piloten. Mit der Entgegennahme Deiner Buchung bei groundhandlix kommt ein Vertrag zwischen Dir und groundhandlix.ch zustande. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden Bestandteil dieses Vertrages. Wir bitten Dich, diese sorgfältig zu studieren.
Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, physisch und psychisch gesund zu sein und dass keine krankheitsbedingten Gründe vorliegen, die eine Eignung für eine Teilnahme ausschliessen.
Jugendliche unter 18 Jahre benötigen die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.

Haftungsausschluss
Die Teilnehmer sind sich bewusst, dass sie bei der Ausübung des Hängegleitersportes ein
gewisses Risiko eingehen. Die Teilnahme an der Gleitschirmweiterbildung, an Flugreisen und Probeflügen erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Eine Haftung von groundhandlix und anderer Hilfspersonen für Schäden der Teilnehmer wird ausdrücklich wegbedungen. Für Schäden und Diebstahl der persönlichen Ausrüstung der Teilnehmer in groundhandlix_Fahrzeugen (inkl. Anhänger) haftet groundhandlix nicht.

Versicherung und Schäden am Material von groundhandlix
Groundhandlix ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht für seine Tätigkeiten versichert. Der Teil-
nehmer ist durch groundhandlix nicht versichert. Eine ausreichende Kranken- und
Unfallversicherung ist somit Sache des Teilnehmers. Beachte insbesondere die gesetzlichen Vorschriften über den obligatorischen Abschluss einer Haftpflichtversicherung fürHaftpflichtansprüche von Dritten auf der Erde (Art. 10 VLK, SR 748.1 21.11). Die Kunden fliegen auf eigene Verantwortung, groundhandlix lehnt jede Haftung ab . Schäden an Leih- und Testgeräten, welche durch das Eigenverschulden des Kunden verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.

Anmeldung
Mit derAnmeldung bietest Du groundhandlix den Abschluss eines Vertrages an. Die
Anmeldung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme Deiner Anmeldung und deren Bestätigung durch groundhandlix zustande.

Preise
Die in den Informationsmaterialien angegebenen Preise verstehen sich pro Person und
inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Flugreisen
Die Annullationskosten setzen sich wie folgt zusammen:
Allfällige Flugticketkosten müssen in jedem Fall vom Teilnehmer bezahlt werden, für die
übrigen Kosten gelten folgende Anteile:
• 60 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 25% des Arrangementpreises
• 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50% des Arrangementpreises
• 14 bis 0 Tage vor Reisebeginn: 100% des Arrangementpreises


Bei Annullierungen vor Beginn der Annullierungsfristen wird eine einmalige
Bearbeitungsgebühr von Fr.100.- pro Person in Rechnung gestellt. Innerhalb der
Annullierungsfristen kommen die obigen Annullierungsgebühren zur Anwendung.
Eine Annulationskostenversicherung wird dringend empfohlen. Der Reiseteilnehmer ist
verantwortlich dafür, dass seine Gleitschirmpilotenberechtigungen gültig sind. Der Teilnehmer ist selber dafür verantwortlich, dass seine Flugausrüstung luftfahrttüchtig ist. Der Teilnehmer führt sämtliche, selbst pilotierten Gleitschirmflüge auf eigene Verantwortung aus.

Die Annullierung eines Vertrages vor dessen Beginn kann durch groundhandlix erfolgen:
a) bei Nichterreichen der kalkulierten Mindestteilnehmerzahl im Rahmen einer
Unterschreitung der Wirtschaftlichkeitsgrenze bei der Vertragsdurchführung oder
b) wenn bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare höhere Gewalt oder behördliche
Massnahmen die Einhaltung des Vertrages erheblich erschweren, gefährden oder
beeinträchtigen. Erfolgt die Annullierung durch groundhandlix, wird der betreffende
einbezahlte Betrag zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche können nicht gestellt werden.
In Härtefällen wie Krankheit, Unfall, Tod oder höhereGewalt werden durch groundhandlix
keine Kosten zurückerstattet.

Datenschutz
Der Kunde ist einverstanden, dass seine Daten von groundhandlix im Rahmen der
Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei der
Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des
Übermittlungsvorganges Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand / Erfüllungsort
Anwendbares Recht auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und groundhandlix ist
Schweizerisches Recht. Sollten sich einzelne Klauseln der vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, berührt dies die Gültigkeit des Gesamtvertrages nicht. Die ungültigen Klauseln sind in diesem Fall durch das übergeordnete Recht oder durch eine Regel zu ersetzen, welche dem Vertragszweck am nächsten kommt. Sofern internationale Abkommen anwendbar sind, können sie zugunsten von groundhandlix herangezogenwerden.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist die Stadt Baden.

groundhandlix.ch
Urs Aschmann
Winkelriedstrasse 18
CH-5430 Wettingen
Wettingen, 17. Mai 2019